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Wie bei Prosecco: So wird „Spritzer“ eingebürgert

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Soldaten, Michael Häupl und Prosecco: Jurist Johannes Zink gießt den „Austro-Spritzer“ jetzt in einen rechtlichen Rahmen. Bei zwei Hebeln könnte angesetzt werden, um ein Stück österreichisches Kulturgut zu sichern und die heimische Weinwirtschaft zu stärken.

Geht es nach unseren Winzern soll das Mischverhältnis für den „Spritzer“ künftig klar sein: Soda aus dem Hahn, Wein aus Österreich. Wie sich das rechtlich umsetzen lässt, hat Jurist Johannes Zink im Auftrag der Weinbranche ausgearbeitet.

Papier soll in Verhandlungen einfließen
Das Rechtspapier soll in die Verhandlungen über das neue Weingesetz einfließen – und setzt bei der Geschichte an: Die Idee, den Wein zu „spritzen“, sei im 19. Jahrhundert unter österreichischen Soldaten entstanden. Auch sprachlich sei der „G‘spritzte“ fest in Österreich verwurzelt. Als Kronzeuge dient Michael Häupls legendärer Sager: „Man bringe den Spritzwein“. In Deutschland bestelle man ja Weißweinschorle.

Ansatz beim Konsumentenschutz 
Daraus folgt für den Juristen: Wer hierzulande einen Spritzer bestellt, erwartet heimischen Wein im Glas. Die Regelung sei vor allem Konsumentenschutz. Verwässert werden soll nichts, es gehe lediglich um die Klarstellung dessen, was der Begriff ohnehin schon meint. Konkret ortet Zink zwei Hebel. 

Totschnig und Schumann zuständig
Erstens den Codex Alimentarius Austriacus, das österreichische Lebensmittelbuch, herausgegeben vom Konsumentenschutzministerin Korinna Schumann (SPÖ). Der Codex ist zwar kein Gesetz, gilt aber als objektiviertes Sachverständigengutachten darüber, was Konsumenten unter einem Produkt verstehen. Die Aufnahme des Spritzers darin sei „längst überfällig“.

Zweitens die Weinbezeichnungsverordnung des Landwirtschaftsministeriums unter der Regie von Norbert Totschnig (ÖVP). Derzeit verlangt sie nur, dass ein G‘spritzter zu mindestens 50 Prozent aus Wein besteht. Künftig soll dort auch die Herkunft rot-weiß-rot festgeschrieben werden, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet. Als Vergleich zieht der Jurist Prosecco und Champagner heran, die in Österreich ebenfalls nicht produziert und vermarktet werden dürfen. Was für die Italiener und Franzosen gilt, soll auch für den „Spritzer“ gelten.