Voice of Freedom Повна версія

Wie Benko gegen seinen Berater Gusenbauer austeilt

· Politics

Signa-Gründer René Benko hat seinen langjährigen Aufsichtsratschef Alfred Gusenbauer schwer belastet: Der Altkanzler soll eine Zehn-Millionen-Euro-Zahlung an einen Vorstand ohne Genehmigung des Gesamtaufsichtsrates freigegeben haben. Nun spekuliert Benko auch über einen „Vorwurf“ von Hans Peter Haselsteiner. Die „Krone“ kennt das Vernehmungsprotokoll.

29. Juli 2026. Um 13 Uhr startet jener Oberstaatsanwalt, der aufseiten der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) die Ermittlungen in den 17 Strängen rund um Benko und Signa leitet, eine Zoom-Videokonferenz mit der Justizanstalt Innsbruck. Dort sitzt Signa-Gründer René Benko seit 2025 in Untersuchungshaft.

Der „Krone“ liegt das 14-seitige Protokoll, über das zuerst der „Standard“ berichtet hat, vor. Darin teilt Benko gegen seinen langjährigen Millionenberater Alfred Gusenbauer aus, der ab Februar 2009 für die Signa-Gruppe tätig war – unter anderem als langjähriger Aufsichtsratschef der Kerngesellschaften Signa Prime und Signa Development.

Hausdurchsuchungen
Altkanzler Gusenbauer wird seit Monaten beschuldigt, im November 2022, etwa ein Jahr vor dem Zusammenbruch der Signa-Gruppe, eine 10-Millionen-Euro-Zahlung an den ehemaligen Prime- und Development Vorstand H. freigegeben zu haben. Ohne Einbindung des gesamten Aufsichtsrates. Gusenbauer, bei dem im Frühjahr 2026 Hausdurchsuchungen der Soko Signa stattgefunden haben, rechtfertigt sich damit, dass er seit 2019 die Ermächtigung gehabt habe, Verträge mit Vorständen abzuschließen. Zudem habe es eine Ersparnis für die Signa gegeben.

 „Stimmt aber nicht“, erklärt Benko dazu. Außerdem habe der ehemalige SPÖ-Chef Gusenbauer gewusst, dass ein Umlaufbeschluss, in dem sich sämtliche Mitglieder der Kontrollorgane deklarieren, notwendig war. Benko: „Das ist keine Interpretationsfrage. Nachdem die Anwälte den Umlaufbeschluss erstellt hatten, habe ich ihm diesen definitiv in Deutsch und Englisch gemailt.“ Jedenfalls für die Signa Prime. „Ich gehe davon aus, dass er (Gusenbauer, Anm.) das wusste, dass sämtliche Aufsichtsratsmitglieder am Umlaufbeschluss mitwirken müssen, weil er mehrere Aufsichtsrats-Mandate innehatte.“

Offensichtlicher Vorwurf von Haselsteiner
Warum hat Gusenbauer „trotzdem den Vertrag abgeschlossen“?

Benko äußert dazu drei mögliche Motive: Zum einen sei damals allen wichtig gewesen, den Vorstand H. langfristig an Signa zu binden. H. hätte diese zehn Millionen Euro als Teil einer ersten Zahlung verwendet, um sich – im Hintergrund – mit einem Prozent an der Muttergesellschaft Signa-Holding zu beteiligen. Zum anderen sei Gusenbauer laut Benko „offensichtlich dem Vorwurf“ von Signa-Investor Hans Peter Haselsteiner oder seinen Vorstandskollegen ausgesetzt gewesen, dass die Haselsteiner-Stiftung die 15-Prozent-Beteiligung an der Signa Holding um 750 Millionen Euro zu teuer erworben hätte. Benko: „Daher hatte Dr. Gusenbauer ein hohes Interesse, die Bewertung zu objektivieren, indem der wichtigste Manager sich auch mit einem Prozent aufgrund dieser Bewertung (fünf Milliarden Euro) beteiligt.“

Drittes mögliches Motiv, laut Benko: Gusenbauer selbst habe bei Signa „eine Kombination aus Fixum und Erfolgshonoraren zuzüglich seiner Honorare als Aufsichtsrats-Vorsitzender“ gehabt. Laut Benko habe sich also „die erfolgreiche“ Signa-Holding-Beteiligung von Vorstand H. „jedenfalls positiv“ auf Gusenbauers „Jahreserfolgsbonus“ ausgewirkt.

Gusenbauers „reines Gewissen“
Bereits Mitte Jänner 2024, zwei Wochen nach der Insolvenz der Signa Prime und der Signa Development, hatte Gusenbauer in einem „Ö1“-Gespräch betont, er habe für gute Arbeit eben gute Entlohnung erhalten. Und: Er habe ein „reines Gewissen“ und sich keiner Straftat schuldig gemacht.

Ende Jänner 2024 erklärte Hans Peter Haselsteiner, der in seinen Privatstiftungen nach wie vor auf Vorstand Gusenbauer vertraut, in einem „ZiB 2“-Interview, Benko habe in der Signa-Gruppe die „Zügel in der Hand“ gehalten und „sehr wohl in Management-Entscheidungen eingegriffen“ – zu seiner Verantwortung „sollte er auch stehen“.

Nun schlägt Benko offenbar zurück. Festgehalten werden muss, dass Benko in den Untreue-Ermittlungen gegen den einstigen SPÖ-Vorsitzenden Gusenbauer nicht als Beschuldigter geführt wird. Dennoch wurde der Tiroler am 29. Juli als Beschuldigter einvernommen. Er stand somit nicht unter Wahrheitspflicht.