Politik

Bauer will Altersgrenze für Einsetzen von Eizellen

Bauer will Altersgrenze für Einsetzen von Eizellen

Das Verbot, Eizellen ohne medizinischen Grund einfrieren zu lassen, wird im kommenden Jahr in Österreich fallen. Bis zum 31. März 2027 ist eine neue Gesetzeslage nötig. Familienministerin Claudia Bauer (ÖVP) hat sich nun für eine Altersgrenze beim Einsetzen ausgesprochen, die zwischen 45 und 50 Jahren liegen soll.

Für die Entnahme von Ei- und Samenzellen braucht es ihrer Ansicht nach hingegen keine Altersgrenze. Man müsse die Betroffenen auch über die Risiken aufklären, sagte Bauer – sie etwa vor der Sicherheit warnen, dass der Kinderwunsch damit sehr viel später noch erfüllt werden könne. Zudem soll der IVF (In-vitro-Fertilisation)-Fonds weiterentwickelt werden. Dieser unterstützt Paare bei der Erfüllung ihres Kinderwunsches finanziell und hat Altersgrenzen: Er endet mit dem 40. Lebensjahr der Frau und dem 50. des Mannes. Voraussetzung ist außerdem eine medizinische Indikation, wie Unfruchtbarkeit aufgrund von Endometriose oder Hormonstörungen. Übernommen werden 70 Prozent der Kosten für bis zu vier Versuche.

„Kinder sind etwas Schönes. Umso schmerzlicher ist es für Paare, wenn sich der eigene Kinderwunsch nicht gleich erfüllen lässt“, sagte Bauer am Montag in einer Aussendung. 10 bis 15 Prozent aller Partnerschaften in Österreich seien ungewollt kinderlos. „65 Prozent der jungen Menschen wünschen sich eine Familie mit Kindern. Junge Menschen mit Kinderwunsch sollten vorsorgen können, wenn sie noch nicht den richtigen Partner oder die richtige Partnerin gefunden haben“, sagte die Ministerin weiter.

Besucht Kinderwunsch-Beratungsstelle
Fachleute empfehlen, unbefruchtete Eizellen bereits mit ungefähr 25 Jahren einzufrieren. Ideal sei unter 35, da ab diesem Alter die Eizellreserve und die Qualität deutlich abnehmen. Wie berichtet, hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) das Verbot, Eizellen ohne medizinischen Grund einzufrieren, im Vorjahr als verfassungswidrig bezeichnet. Nun ist die Regierung am Zug, bis zum 31. März 2027 eine neue Gesetzeslage zu schaffen. „Wir sollten uns hier keine Zeit mehr lassen, das zu regeln“, sagte Bauer. Sie wird die deutsche Familienministerin Karin Prien treffen und eine Kinderwunsch-Beratungsstelle besuchen.

Die Ministerin plädierte am Montag außerdem für die Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes bei einem Schwangerschaftsverlust nach dem Vorbild Deutschlands. Wer das Kind vor oder während der Geburt verliere, sollte mehr rechtliche Absicherung und Wahlfreiheit erhalten. Ab der 13. Schwangerschaftswoche soll es bis zu zwei Wochen Mutterschutz geben, ab der 17. bis zu sechs Wochen und ab der 18. bis zu acht Wochen. Gleichzeitig sollen bestehende Möglichkeiten wie Krankenstand bleiben.

SPÖ und NEOS hatten sich in der Vergangenheit gegen diesen Vorschlag ausgesprochen. Der SPÖ reicht die Möglichkeit des Krankenstands, die NEOS sagten, Einschränkungen beim straffreien Schwangerschaftsabbruch zu befürchten. Schließlich würde die Idee direkt nach der 12. Woche, bis zu der ein Abbruch straffrei möglich ist, greifen.

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