Bisher konnten Herr und Frau Österreicher ihre Pickerltermine bei Auto und Co. bis zu vier Monate überziehen. Geht es nach der aktuellen Kraftfahrnovelle, ist bald Schluss mit der Schonfrist. Die FPÖ bezeichnet die Regierung als „autofahrerfeindlich“ und fordert eine Beibehaltung der Regelung – auch im Sinne von Oldtimerbesitzern.
Was sich hinter dem äußerst sperrigen Begriff der 42. Novelle des Kraftfahrgesetzes verbirgt, könnte für einige Motorisierte demnächst zu Ungemach führen. Neben der Reduzierung des Verwaltungsaufwandes für Pickerl-Werkstätten, diversen Anpassungen für Fahrlehrer und auch bei Lkw-Kontrollen oder dem Zugriff für die Betrugsbekämpfer auf die Datenbank der Pickerl enthält die Novelle noch weitere brisante Punkte.
4-2-2-2-1 statt 3-2-1 beim Pickerl
Die §57a-Überprüfung, also das klassische Pickerl, wird von der bisherigen 3-2-1-Regelung (erste Überprüfung eines Fahrzeuges nach drei, dann nach zwei Jahren) auf eine 4-2-2-2-1-Variante umgestellt. Das Pickerl darf darüber hinaus nicht, wie bisher, einen Monat vor dem Termin gemacht werden, sondern schon bis zu vier Monate im Vorhinein. Die Toleranzfrist danach (bisher vier Monate) soll aber vollständig gestrichen werden. Das Pickerl muss demnach am dafür vorgesehenen Termin – und keinen Tag später – am Auto oder Motorrad sein.
Probleme bei Bikern und Oldtimer-Besitzern
Für Niederösterreichs Verkehrslandesrat Udo Landbauer (FPÖ) ist das so nicht hinnehmbar. Insbesondere für Biker und Oldtimer-Besitzer würde die geplante Regelung zu Problemen führen, weil jene ihre Kennzeichen und die Zulassung häufig in der kalten Jahreszeit hinterlegen. „Fällt dann der Begutachtungszeitpunkt just in die Hinterlegungszeit, kann es zu zeitlichen Problemen beim Pickerltermin kommen“, betont Landbauer. Auch längere Wartezeiten auf Ersatzteile für nostalgische Fahrzeuge würden von der „autofahrerfeindliche Bundesregierung ignoriert“. Von jeder fordert die FPÖ daher, „in die Gänge zu kommen“ und die bisherige Frist beizubehalten.