Es war juristisch kurios: Die Gerichte in Wien schoben die Zuständigkeit rund um die erste Klage eines Gastpatienten im Konflikt zwischen Niederösterreich und Wien hin und her wie einen heißen Erdapfel. Nun gibt es endlich Klarheit …
Wie aus Juristen-Kreisen zu hören ist, ist der Kompetenzkonflikt zwischen dem Landesgericht für Zivilrechtssachen und dem Handelsgericht in Wien nun mit einem Beschluss des Oberlandesgerichts entschieden: Zuständig ist das Handelsgericht!
Handelsgericht hat Ladungen bereits verschickt
Die Frage der Zuständigkeit ist damit endgültig geklärt. Der zuständige Richter am Handelsgericht Wien hat die Parteien bereits für 30. Juli geladen. Dabei soll abgeklärt werden, ob ein Vergleich geschlossen werden kann. Wenn das nicht fruchtet, werden die nächsten Verfahrensschritte festgelegt.
Der Hintergrund: Nachdem die Wiener Landesregierung im Streit um Gesundheitskosten Patienten aus Niederösterreich bei geplanten Behandlungen ablehnt oder nach hinten reiht, hat ein betroffener Patient geklagt. Der Niederösterreicher will gegen das Orthopädische Spital Wien-Speising zu Gericht ziehen, weil er als Gastpatient weit länger auf eine Operation warten musste als vereinbart. Niederösterreich stützt den Kläger finanziell, Wien das beklagte Spital mit Rat und Gutachten. Das Handelsgericht Wien kann sich nun zum ersten Mal inhaltlich mit der Thematik befassen.
Polit-Streit, den die Patienten hautnah erleben
Zuvor war der Streit um Gastpatienten eskaliert. Während Wiens SPÖ-Stadtrat Peter Hacker die niederösterreichische Landesregierung massiv attackierte, sammelte die Volkspartei in Niederösterreich Unterschriften. ÖVP-Landesgeschäftsführer Matthias Zauner forderte: „Schluss mit Blockieren, Wien muss operieren! Herr Hacker muss diesen Kurs sofort verlassen!“ Ein heftiger Polit-Streit, den die Patienten hautnah zu spüren bekommen.
Hacker bleibt indes dabei: Er will höhere Ausgleichszahlungen, sieht sonst das Wiener Gesundheitssystem in finanzieller Gefahr. „Ein hausgemachtes Problem“, heißt es dazu aus Niederösterreich.