Politik

Greenwashing wird verboten – mit langer Schonfrist

Greenwashing wird verboten – mit langer Schonfrist

Der Nationalrat hat Maßnahmen gegen „Greenwashing“ beschlossen. Versprechen wie „umweltfreundlich“ auf Verpackungen müssen künftig begründet, Nachhaltigkeitssiegel zertifiziert sein. Nur die Grünen sprachen sich dagegen aus: Sie kritisieren eine zu lange Schonfrist für Unternehmen.

Sogenanntes Greenwashing, das Anpreisen von Produkten als „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ ohne faktische Grundlage, steht schon lange in der Kritik. Durch eine Novelle des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) soll dem jetzt ein Riegel vorgeschoben werden. Wer solche Schlagworte auf Verpackungen von Produkten schreibt, muss das bald begründen. Nachhaltigkeitssiegel müssen in Zukunft entweder von staatlichen Stellen stammen oder müssen von Dritten zertifiziert werden.

FPÖ stimmte mit Regierungsparteien
Es gehe darum, ob man sich darauf verlassen kann, was auf einem Produkt steht, führte Wirtschaftsstaatssekretärin Elisabeth Zehetner (ÖVP) am Dienstag im Nationalrat aus. Die Regierung setze damit eine EU-Vorgabe um und sorge gleichzeitig für fairen Wettbewerb, sagte die Staatssekretärin. Mit der ÖVP stimmten auch die Koalitionspartner SPÖ und NEOS sowie die oppositionelle FPÖ zu.

Die neuen Vorgaben sollen ab dem 27. September 2026 gelten. Für Waren, die bereits davor in den Verkehr gebracht wurden, ist für drei Jahre eine Einschränkung bei der zivilrechtlichen Durchsetzung vorgesehen. Dadurch soll vermieden werden, dass bereits produzierte Waren vernichtet werden müssen.

Grüne beklagen lange Übergangsfrist
Diese Übergangsfrist ist der Grund, warum die Grünen als einzige Partei gegen die Novelle stimmte. Man sei zwar mit den Inhalten einverstanden, erklärte die Abgeordnete Elisabeth Götze, Österreich sei aber das einzige Land mit einer derart langen Frist, beklagte sie. Götze befürchtet, dass deshalb „alle Greenwashing-Produkte bei uns“ landen würden.

Auch Greenpeace stößt sich an der dreijährigen „Schonfrist“. Konzerne hätten damit „weiterhin einen Freibrief für täuschende Werbeversprechen“, prangerte die Umweltorganisation an. Sie sieht das Gesetz als EU-rechtswidrig an und stützt sich dabei auf ein Gutachten der Uni Innsbruck. Greenpeace kündigt eine Beschwerde bei der EU-Kommission an.

Die Arbeiterkammer (AK) begrüßte grundsätzlich die Umsetzung der EU-Richtlinie gegen Greenwashing und irreführende Nachhaltigkeitsaussagen, bemängelt aber ebenfalls, dass die neue Bestimmung nur für Produkte gelten soll, die ab dem 27. September in Verkehr gebracht werden. Das würde den Konsumentenschutz „deutlich schwächen“. Nachbesserungsbedarf sieht die AK auch beim Schutz vor sogenannten Dark Patterns – manipulativen Design-Tricks auf Websites und in Apps.

Schluss für „glutenfreies“ Wasser
Andere Maßnahmen für mehr Verbraucherschutz sind in dem beschlossenen Paket dagegen enthalten: So etwa ein Verbot für die Praxis, dass ein Produkt vorsätzlich mit einer begrenzten Lebensdauer geplant oder konzipiert wird – berüchtigt als geplante Obsoleszenz. Außerdem soll die Werbung mit Vorteilen, die irrelevant bzw. irreführend sind, explizit untersagt werden - beispielsweise wenn behauptet wird, dass eine bestimmte Marke von abgefülltem Wasser glutenfrei ist.

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