Die Bundesregierung hat den vorübergehenden Schutz für ukrainische Flüchtlinge bis zum 4. März 2028 velängert. Gleichzeitig erhalten aber wehrfähige Männer aus dem Kriegsland nun nicht mehr automatisch einen Schutzstatus.
Neu einreisende Ukrainer erhalten künftig das Aufenthaltsrecht nur noch, wenn sie einen Nachweis über die ordnungsgemäße Erfüllung des Wehrdienstes vorweisen und offiziell belegen können, dass sie sich nicht illegal dem ukrainischen Militärdienst entzogen haben. Damit wird ein entsprechender Beschluss der Europäischen Union nun auch in Österreich umgesetzt. Wie das Innenministerium mitteilte, wird die Regelung auf alle Anträge seit Anfang August angewendet.
Karner: „Hilft der Ukraine und auch Österreich“
Zudem wurde dem Doppelbezug in mehreren EU-Staaten ein Ende gesetzt. Wer schon in einem anderen Mitgliedsstaat temporären Schutz hat, erhält in Österreich kein Aufenthaltsrecht. „Ein Ende des automatischen Schutzstatus für Männer hilft der Ukraine und auch Österreich“, zeigt sich Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) überzeugt. Gemeinsam mit Deutschland, Polen und Tschechien habe Österreich diese Änderung auf europäischer Ebene durchgesetzt.
Zwangsrekrutierungen in der Ukraine
In der Ukraine stoßen Rekrutierungskommandos der Armee häufig auf Widerstand. Täglich werden in sozialen Netzwerken neue Videos von Zusammenstößen veröffentlicht, Rekrutierungsunwillige wehren sich zum Teil mit Waffengewalt. Zwangsrekrutierte werden in gefängnisartigen Einrichtungen festgehalten. Der Menschenrechtsbeauftragte des ukrainischen Parlaments, Dmytro Lubinez, berichtet regelmäßig über Todesfälle im Rahmen von Zwangsrekrutierungen.